Mit der Verleihung des Förderpreises „Verein(t) für gute Kita und Schule“ 2022 macht die Stiftung Bildung ehrenamtliches, wirkungsvolles Engagement im Bildungsbereich zum Thema „Vielfältig l(i)eben“ sichtbar.
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Zustimmung zur Erhebung von Daten
Der sensible Umgang mit Ihren Daten ist uns wichtig. Für die Bearbeitung dieses Antrags erheben und speichern wir personenbezogene Daten. Für diese Erhebung und Speicherung benötigen wir Ihre Zustimmung.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz in der Stiftung Bildung können Sie hier einsehen.
Welche personenbezogenen Daten werden über das Formular gesammelt?
Über das Formular werden Name, Anschrift, Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse gesammelt.
Für welchen Zweck werden diese Daten gesammelt?
Die Daten werden gesammelt, um die Antragsstellenden bei Rückfragen sowie für Zu- oder Absagen kontaktieren zu können, bzw. im späteren Verlauf die Kommunikation mit den Projektdurchführenden sicherzustellen.
Wer kann die Daten einsehen?
Die Daten können vom Projektkoordinatorin Michelle Blea michelle.blea@stiftungbildung.org, ihren Stellvertretern Julian Droste julian.droste@stiftungbildung.org und Anne Fugger anne.fugger@stiftungbildung.org, sowie dem Vorstand der Stiftung Bildung eingesehen werden.
Werden die Daten abgespeichert? Wenn ja, wo und für wie lange?
Die Daten werden bis zum Ende des Bewerbungs- und Entscheidungsprozesses in Microsoft SharePoint abgespeichert. Die personenbezogenen Daten nicht bewilligter Projekte werden daraufhin gelöscht. Die personenbezogenen Daten bewilligter Projekte werden für die weitere Kommunikation im Projektverlauf genutzt und auch nach Abschluss des Projekts in unserer Kontaktdatenbank gespeichert, um eine Kommunikation für weitere Kooperationen aufrecht erhalten zu können.
Werden die Daten mit Dritten geteilt? Wenn ja, wer sind sie?
Die Daten werden nicht mit Dritten geteilt.
In welchem Land werden die Daten verarbeitet?
Die Daten werden in Deutschland verarbeitet.
Welche Sicherheitsmaßnahmen werden unternommen, um die Daten zu sichern?
Der Datenfluss zwischen dem Browser des Nutzenden und dem Server ist via SSL (TLS) verschlüsselt. Über die Sicherheitsmassnahmen in Microsoft SharePoint können Sie sich hier informieren: https://docs.microsoft.com/de-de/sharepoint/safeguarding-your-data. Unsere Kontaktdatenbank ist mit einem VPN verschlüsselt.
Können betroffene Personen Einsicht in ihre Daten oder das Löschen ihrer Daten beantragen?
Ja, das können sie, indem sie sich per E-Mail an foerderanfrage@stiftungbildung.org, oder den Vorstand der Stiftung Bildung wenden.
Wie bekomme ich einen Freistellungsbescheid?
Um Zugang zu dem Freistellungsbescheid Ihres Kita- oder Schulfördervereins zu bekommen, empfehlen wir Ihnen direkt mit dem Vorsitz oder der Finanzleitung Ihres Fördervereins in Kontakt zu treten. Im Regelfall liegt der Freistellungsbescheid bereits analog und digital ab.
Wenn Sie ein neuer Verein sind können Sie Ihren Freistellungsbescheid direkt über Ihr Finanzamt beantragen. Dazu benötigen Sie eine Körperschaftssteuererklärung samt Überschussrechnung und Vermögensübersicht, welche Sie online über Elster einreichen.
Die Grundvoraussetzung für die Ausstellung des Freistellungsbescheids ist die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins. Das Finanzamt wird Ihnen anschließend einen vorläufigen Freistellungsbescheid ausstellen.