Aktuelles

Katja Hintze, Vorstandsvorsitzende der Stiftung Bildung mit Kindern auf der Bühne - Transparenzregister anpassen

Transparenzregister

In diesen Wochen werden Vereinen in ganz Deutschland Gebührenbescheide des Bundesanzeiger Verlags für die Führung des Transparenzregisters zugestellt. Mit Hinweis auf das Geldwäschegesetz wird von allen Vereinen die Entrichtung einer Gebühr rückwirkend für die letzten vier Jahre gefordert. Dabei bleibt häufig ungeprüft, ob die Vereine überhaupt schon seit drei Jahren bestehen.

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Ankündigung zweite youcoN-Fachkonferenz, Datum auf grauen Untergrund mit Palmen

youcoN-Fachkonferenz 10.–11. Mai

Am 10. und 11. Mai treffen sich bei der youcoN-Fachkonferenz 50 junge Engagierte im digitalen Raum. Vertreter*innen verschiedener Jugendorganisationen und des youpaN tauschen sich über Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und Jugendbeteiligung in Krisenzeiten aus.

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Transparenzregister- gebührenverordnung (TrGebV)

Aktuell erhalten Mitgliedsverbände und Mitgliedsvereine des Bundesverbands der Kita- und Schulfördervereine Gebührenbescheide des Bundesanzeiger Verlages für die Führung des Transparenzregisters. Es besteht zwar ein Verfahren für nahezu ausschließlich gemeinnützige Mitgliedsvereine die Gebührenbefreiung zu beantragen, dieses Verfahren halten wir allerdings für äußerst bürokratisch und mit der Ehrenamtlichkeit der gemeinnützigen Kita- und Schulfördervereine nicht für vereinbar.

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