Wie bekomme ich einen Freistellungsbescheid?
Um Zugang zu dem Freistellungsbescheid Ihres Kita- oder Schulfördervereins zu bekommen, empfehlen wir Ihnen direkt mit dem Vorsitz oder der Finanzleitung Ihres Fördervereins in Kontakt zu treten. Im Regelfall liegt der Freistellungsbescheid bereits analog und digital ab.
Wenn Sie ein neuer Verein sind können Sie Ihren Freistellungsbescheid direkt ĂŒber Ihr Finanzamt beantragen. Dazu benötigen Sie eine KörperschaftssteuererklĂ€rung samt Ăberschussrechnung und VermögensĂŒbersicht, welche Sie online ĂŒber Elster einreichen.
Die Grundvoraussetzung fĂŒr die Ausstellung des Freistellungsbescheids ist die GemeinnĂŒtzigkeit Ihres Vereins. Das Finanzamt wird Ihnen anschlieĂend einen vorlĂ€ufigen Freistellungsbescheid ausstellen.