Stellungnahme zum Vorschlag des Erfurter Bürgermeisters Andreas Bausewein, Flüchtlingskinder bis zur Entscheidung über ihr Asylbegehren nicht einzuschulen

Daniela von Treuenfels, Vorstand der Stiftung Bildung, erklärt dazu:
Bildung ist ein Menschenrecht, verankert im Grundgesetz, in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. In der Genfer Flüchtlingskonvention Art. 22 (öffentliche Erziehung) heißt es: „Die vertragschließenden Staaten werden den Flüchtlingen dieselbe Behandlung wie ihren Staatsangehörigen hinsichtlich des Unterrichts in Volksschulen gewähren.“ Der Erfurter Oberbürgermeister Bausewein fordert nun eine „Änderung der Gesetzlichkeit zur Schulpflicht: Aussetzen der Schulpflicht bis zur…

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