Nichtstaatliche, bundesweit agierende Organisationen leisten einen großen Beitrag zum staatlichen Bildungsauftrag. Da Bildung in Deutschland Ländersache ist, stellt sich die Frage, bei wem die Möglichkeiten und Verwaltungskompetenzen für überregionale Bildungsengagement-Strukturen liegen. Ein von der Stiftung Bildung in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten gibt jetzt Antworten: Die Finanzierung aus Bundesmitteln ist möglich.
Damit die Vertretungsstrukturen gut arbeiten können, braucht es vom Bund langfristig und stabil finanzierte Geschäftsstellen mit hauptamtlichen Mitarbeitenden. Für die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit, Tagungen, Meinungsbildungsarbeit, Qualifizierung, Personal, Reisekosten und Sachmittel sind mindestens eine Million Euro pro Vertretungsstruktur notwendig.
Juristisches Gutachten – Verfassungsfragen einer strukturellen oder institutionellen Förderung nichtstaatlicher Bildungsakteur*innen durch den Bund
von Prof. Dr. Joachim Wieland, L.L.M.
Juristisches Gutachten – Bundesförderung nichtstaatlicher Bildungsakteur*innen
Bundesförderung nichtstaatlicher Bildungsakteur*innen (PDF-Datei)
Das zivilgesellschaftliche, überregionale Bildungsengagement ist in Deutschland vielfältig. Besonders hervorzuheben sind die demokratisch gewählten Strukturen wie der Bundeselternrat (BER), die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi), die Bundesschülerkonferenz (BSK), der Bundesverband der Kita- und Schulfördervereine e.V. (BSFV) sowie die spendenfinanzierte Stiftung Bildung.
Die Arbeit dieser Bildungsakteur*innen ist sehr bedeutsam, es gilt ihre Förderung und Zusammenarbeit mit der Politik auszubauen. Der Bund kann dies tun. Zu diesem Schluss kommt auch das von uns in Auftrag gegebene juristische Gutachten.
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