70 Jahre Bundeselternrat

Rede anlässlich des Festaktes zum 70jährigen Bestehens des Bundeselternrats (BER)

70 Jahre Bundeselternrat – Festrede am 6. Mai 2022 von Roul Rommeiß zum Festakt 70 Jahre Bundeselternrat. Dieser fand im Rahmen der Frühjahrsplenartagung des Bundeselternrats vom 6. bis 8. Mai 2022 statt.

Vorschaubild zur Festrede 70 Jahre BER

Rede anlässlich des Festaktes zum 70jährigen Bestehens des Bundeselternrats (BER) von Roul Rommeiß

Rede anlässlich des Festaktes zum 70jährigen Bestehens des Bundeselternrats (BER) von Roul Rommeiß (PDF-Datei)

Vielen Dank für die Möglichkeit, heute zu unserem 70 Jahrestag die Festrede halten zu dürfen.

Ich betrachte dies als Ehre und war, als dies an mich herangetragen wurde, überrascht. Womit habe ich das verdient?

70 Jahre Bundeselternrat – durchaus ein Jubiläum von Bedeutung – man kann mit Fug und Recht sagen – ein Menschenleben!

Sollte dazu nicht jemand sprechen, der bedeutsam ist – Wissenschaftler oder Politiker von entsprechendem Kaliber? Ich wurde dann darauf verwiesen, dass die Wahl auf mich fiel, da ich der dienstälteste aktive Delegierte des Bundeseltenrates bin. In der Tat, fast anderthalb Jahrzehnte! Klingt schon gewaltig. Und das kann ich an dieser Stelle schon sagen, es ist eine lange Zeit. Für mich eine spannende Zeit, die ich um (zumindest fast nichts) missen möchte.

Die vielen aktiven und interessanten Menschen, die ich in den Gremien treffen durfte. Die Einblicke über den Thüringer Tellerrand – meinen Heimatfreistaat – und der unheimliche Wissenszuwachs durch hochkarätige Referate, Seminare und Übungen haben mich verändert, haben mir Einblicke und Erkenntnisse gewährt, die ich als unbezahlbar werte. Und da ich mich mit dieser Einschätzung nicht allein weiß – Herzlichen Glückwunsch Bundeselternrat und Dank dafür!

Doch eingedenk der Bedeutung des Jubiläums und angesichts der Erwartung an eine Festrede begannen meine Probleme. Was soll ich denn sagen? Was habe ich denn zu sagen? Und besonders herausfordernd war auch noch das vorgegebene Zeitfenster – Ich muss mich also entgegen meiner Natur kurzfassen und beschränken.

Nun hilfreich war der Blick in die Einladung – das Programm:

Motto des Tages:
„70 Jahre Bundeselternrat…und es geht weiter“

Hm. Klingt ein wenig trotzig. Steht denn der Bestand, die Notwendigkeit und Bedeutung der Arbeitsgemeinschaft der Landeselternvertretungen in Frage? Bezweifelt irgendjemand ernsthaft deren Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit? Oder sagt es nicht eher: Wir mögen schon recht alt sein aber immer noch zukunftsfähig!

Weiteren Aufschluss bot das Thema der Podiumsdiskussion:
„Rolle und Bedeutung der Elternarbeit gestern, heute und morgen“

Hier will ich ansetzen und werde die nächsten Minuten dazu nutzen, meine ganz persönliche Sicht auf die Notwendigkeit, Aufgaben und Perspektiven unserer Bundeselternvertretung, den Bundeselternrat darzustellen.

Elternarbeit – was für ein Wort ist doch Elternschaft ein Privileg – im dem hier zugrunde zu legenden Sinne meint die Mitwirkung, Mitgestaltung von Schule. Und, das möchte ich an dieser Stelle bereits voranstellen, ist notwendiger Bestandteil und Ausdruck eines demokratischen Gemeinwesens. Wenn die von staatlichen Maßnahmen Betroffenen nicht gestaltend einbezogen werden, dann fehlt es an Demokratie, dann fehlt es an Akzeptanz und dann fehlt es an notwendiger Nähe. Dabei ist mir besonders wichtig darauf hinzuweisen, dass diese Notwendigkeit alle Beteiligten, mithin Schüler, Lehrer und Eltern betrifft.

Um meine These nachvollziehbar zu machen, lasst uns gemeinsam darauf schauen, was ist Schule?

„Die Schule (lateinisch schola von altgriechisch σχολή [skʰoˈlɛː], Ursprungsbedeutung: „Müßiggang“, „Muße“, später „Studium“, „Vorlesung“), auch Bildungsanstalt oder Lehranstalt genannt, ist eine Institution, deren Bildungsauftrag im Lehren und Lernen, also in der Vermittlung von Wissen und Können durch Lehrer an Schüler, aber auch in der Wertevermittlung und in der Erziehung und Bildung zu mündigen, sich verantwortlich in die Gesellschaft einbringenden Persönlichkeiten, besteht.“

Zum einen wird deutlich, dass schulische Bildung voraussetzt, dass es ein Staatswesen gibt, dass die Gesellschaft arbeitsteilig organisiert ist und genügend Ressourcen hervorbringt, so dass Freizeit von der Daseinsvorsorge – Arbeit – entsteht, um diese für strukturiertes Lehren und Lernen zu verwenden.

Schulen sind damit eine zivilisatorische Errungenschaft. Sie sind ein Privileg und Ausdruck wirtschaftlicher Stärke. Dies sehen wir noch heute sehr deutlich, wenn wir die unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten zu Schulbildung in der Welt betrachten.

Schulen sind aber auch Institutionen, die den vorherigen natürlichen Lernort: Familie, Sippe, Stamm ablösen.

Aus dem schulischen Bildungsprivileg wurde vor noch nicht allzu langer Zeit (ca. 200 Jahren) in Deutschland eine allgemeine Schulpflicht. Hier in Brandenburg – also Preußen – aufgrund der Reformen nach den napoleonischen Kriegen Mitte des 19.Jahrhunderts. Nun suggeriert Schulpflicht sofort den staatlichen, den hoheitlichen Eingriff – Ja in der Tat!

Dabei sind die Reformansätze von damals auch heute noch aktuell:

Der Reformer „Humboldt hing einem neuhumanistischen Bildungsideal an. Im Unterschied zur utilitaristischen Pädagogik der Aufklärung, die zweckdienliches Wissen für das praktische Leben vermitteln wollte, setzte er auf eine allgemeine und zweckfreie Menschenbildung. Die in dieser Hinsicht als besonders lohnend angesehene Beschäftigung mit Antike und alten Sprachen sollte die geistige, moralische, intellektuelle und ästhetische Entfaltung des Menschen fördern. Erst danach sollten die für die verschiedenen Berufe nötigen Spezialkenntnisse erworben werden. Unter dem Aspekt der allgemeinen Menschenbildung war das Interesse des Staates am Nutzwert seiner Bürger folglich zweitrangig, aber keineswegs unberücksichtigt: „Jeder ist offenbar nur dann ein guter Handwerker, Kaufmann, Soldat und Geschäftsmann, wenn er an sich und ohne Hinsicht auf seinen besonderen Beruf ein guter, anständiger, seinem Stande nach aufgeklärter Mensch und Bürger ist. Gibt ihm der Schulunterricht, was hierzu erforderlich ist, so erwirbt er die besondere Fähigkeit seines Berufs nachher sehr leicht und behält immer die Freiheit, wie im Leben so oft geschieht, von einem zum anderen überzugehen.“

Aber lassen wir uns nicht täuschen, aus meiner Sicht war dies ein ganz wesentlicher Schritt zu einer ersten Bildungsgerechtigkeit, da dadurch der Staat den Zugang zu Schulbildung für alle Schichten der Gesellschaft garantierte.

Die Kehrseite der Medaille ist aber auch der Staatseingriff in das elterliche Erziehungs- und Sorgerecht. Nicht mehr die Eltern entschieden über die Lehrinhalte, vielmehr der Staat.

Ebenso ging damit einher, dass die Auswahl der Lehrpersonen durch die Eltern aufgehoben wurde. Auch heute bestimmt der Schulbezirk, welche Schule zu besuchen ist und welche Lehrkraft meine Kinder unterrichtet unterliegt nicht meiner elterlichen Disposition.

Insoweit streitet auch heute noch das Elternrecht mit dem staatlichen Erziehungsauftrag. Beides grundgesetzlich verankert!

„Das Bundesverfassungsgericht hat grundsätzlich entschieden, dass Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, der die Pflege und Erziehung der Kinder als das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht anerkennt, keinen ausschließlichen Erziehungsanspruch der Eltern gewährleistet. Der Staat ist in der Schule nicht auf das ihm durch Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zugewiesene Wächteramt beschränkt. Vielmehr ist der staatliche Erziehungsauftrag in der Schule (Art. 7 Abs. 1 GG) dem elterlichen Erziehungsrecht nicht nach-, sondern gleichgeordnet. Weder dem Elternrecht noch dem Erziehungsauftrag des Staates kommt ein absoluter Vorrang zu. Der Staat muss deshalb in der Schule zwar die Verantwortung der Eltern für den Gesamtplan der Erziehung ihrer Kinder achten und für die Vielfalt der Anschauungen in Erziehungsfragen so weit offen sein, als es sich mit einem geordneten staatlichen Schulsystem verträgt. In diesem Rahmen darf er aber grundsätzlich unabhängig von den Eltern eigene Erziehungsziele in der Schule verfolgen. Dabei beschränkt sich der Auftrag des Staates, den Art. 7 Abs. 1 GG voraussetzt, nicht auf die Vermittlung von Wissensstoff, sondern hat auch zum Inhalt, das einzelne Kind zu einem selbstverantwortlichen Mitglied der Gesellschaft heranzubilden (…). Die gesetzliche Schulpflicht dient dem legitimen Ziel der Durchsetzung dieses staatlichen Erziehungsauftrags (…).“

Wenn aber grundgesetzlich und im Übrigen auch durch alle Landesverfassungen gesichert ist, dass Schule die Verantwortung der Eltern für die Erziehung der Eltern achten muss, dann ergibt sich hieraus notwendig die Verpflichtung zur Kommunikation mit Eltern und der Mitgestaltung durch Eltern.
Eine weitere Herausforderung stellt sich m. E. dadurch, dass hinsichtlich schulischer Bildung keine Augenhöhe zwischen Eltern und Lehrern besteht. Lehrer sind kraft ihrer Ausbildung Profis.

Wie kann, wie wird dies ausgeglichen?

Alle Schulgesetze haben individuelle und kollektive Rechte der Eltern gegenüber Schule verankert. So gibt es Informations- und Auskunftsrechte der Eltern bezüglich des eigenen Kindes. Es gibt darüber hinaus auch Initiativrechte der Klassen-, Kurs und Schulelternvertretungen. Und überwiegend auch der Landeselternvertretungen.

Und mit den Schulkonferenzen (so heißt das in Thüringen) gibt es auch paritätisch durch Schüler, Lehrer und Eltern besetzte Gremien, denen enumerative Beratungs- und Entscheidungsfelder zugewiesen sind.

Und nicht zu Letzt garantiert der Rechtsstaat die Möglichkeit unabhängiger Prüfung durch Verwaltungsgerichte.

Rechtlich finde ich dies – und das sage ich durchaus auch mit vergleichenden Blick auf die DDR – sehr gut ausgestaltet. Jedoch ist das geschriebene Recht das eine, dessen Umsetzung in der Praxis eine andere. Hier hängt es an den Akteuren und den Rahmenbedingungen. So bedarf es einer flächendeckenden und kontinuierlichen Information, Bildungsangeboten für Eltern und ausreichender strukturelle Rahmenbedingungen, um insbesondere der ehrenamtlichen Tätigkeit nachkommen zu können.

Bedarf es aber auch eines Bundeselternrates?

Grundsätzlich ist in Deutschland Schule – Ländersache! Man sollte damit meinen, dass Bundestag und Bundesrat und Bundesregierung mit Schule nichts zu tun haben. Doch ist dem so? Werden keine Regelungen auf Bundesebene getroffen, die mittelbar oder/und unmittelbar in Schule eingreifen oder diese gestalten? Gibt es andere Einrichtungen, die bundesweit wirksame Regelungen treffen?

Schauen wir uns die Kultusministerkonferenz, die KMK an:

„Für Aufgabe und Tätigkeit der Kultusministerkonferenz ist die bundesstaatliche Verfassungsordnung des Grundgesetzes bestimmend. Nach dem Bundesstaatsprinzip haben sowohl der Gesamtstaat als auch die Länder Staatsqualität. Zu den Kernelementen der Staatsqualität der Länder gehört nach der Verfassungsordnung des Grundgesetzes die ganz überwiegende Zuständigkeit für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Rechtliche Grundlage der Arbeit der Kultusministerkonferenz:

Das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 übertrug dem Bund nur einen bestimmten Aufgabenkatalog und wies die staatlichen Befugnisse und Aufgaben im Übrigen den Ländern zu (Art. 30 GG). Damit wird das Bildungswesen in die Zuständigkeit der Länder gestellt.

Die Kompetenzverteilung des Grundgesetzes hat den Ländern das Recht und die Möglichkeit gegeben, den ihnen überantworteten Bereich auf dem Boden der jeweiligen historischen, geographischen, kulturellen und politisch-sozialen Gegebenheiten eigenständig zu gestalten und fortzuentwickeln. Aus ihrer Staatsqualität folgt zugleich das Recht der Länder auf Zusammenarbeit und Selbstkoordinierung. Als Teile des Bundesstaates (Art. 20 Abs. 1 GG) tragen die Länder Mitverantwortung für das Staatsganze.

Unter diesen verfassungsrechtlichen Gegebenheiten verstehen die Kultusminister der Länder ihre 1948 vereinbarte Ständige Konferenz vor allem als Instrument der Selbstkoordinierung. Bei allen Maßnahmen, deren Wirkung über die Landesgrenzen hinausgeht, stimmen sie sich mit dem Ziel ab, Gemeinsamkeit und Vergleichbarkeit zu schaffen bzw. zu wahren. Andererseits fasst die Kultusministerkonferenz keine Beschlüsse als Verfassungsorgan mit der daraus folgenden Rechtswirkung. Gleichwohl entfalteten die Beschlüsse und Vereinbarungen als politische Verpflichtung und als Richtschnur des Handelns der einzelnen Länder ihre Wirksamkeit.“

Die Kultusministerkonferenz ist damit eine Arbeitsgemeinschaft der Länder, vertreten durch deren für Bildung zuständigen Ministerien.

Kommt uns das nicht bekannt vor? Arbeitsgemeinschaft der Ländervertretungen?

In der Tat ist der Bundeselternrat die zur KMK spiegelbildliche Struktur zivilgesellschaftlicher Mitbestimmung und Mitwirkung!

Jedoch nur zur KMK oder auch zur Bundesregierung?

Beginnend Mitte der 60 Jahre wurde die Notwendigkeit erkannt, dass bei Beibehaltung der föderalen Zuständigkeit eine Zusammenarbeit und Koordinierung mit dem Bund notwendig ist. Im Ergebnis dessen wurde 1970 die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung (BLK) eingerichtet. Obgleich sich deren Schwerpunkt bei den Hochschulen befand, dehnte sich die Zusammenarbeit und Abstimmung auch immer weiter auf Schulen aus.

Der Prozess der Abgrenzung und Kooperation des Bundes und der Länder ist weiterhin dynamisch und keinesfalls abgeschlossen.

Hinzu kommen die Herausforderungen und Einflüsse aufgrund der europäischen und internationalen Entwicklung. Beispielhaft verweise ich hier auf die UN-Behindertenrechtskonvention und deren Ratifizierung durch den Bund. Diese hat unmittelbaren Einfluss auf die Ausgestaltung inklusiver schulischer Bildungsstrukturen in den Ländern.

Ebenso deutlich wird die Einflussnahme des Bundes durch mittelbare Entscheidungen. Hier möchte ich nur auf die jüngste Vergangenheit hinweisen. So hatte das Infektionsschutzgesetz unmittelbaren Einfluss auf den Zugang zu Schulen. Oder denken wir an die Förderprogramme zur digitalen Infrastruktur und Aufholen nach Corona.

Aber auch grundhafte Überschneidungen bestehen. So haben z. B. bundesrechtliche Entscheidungen im Sozialbereich unmittelbare Auswirkungen auf schulische Bildung – Stichwort Bildungs- und Teilhabepaket.

Bei all diesen Entscheidungen und Gesetzgebungsverfahren wurden Elternvertretungen nicht beteiligt und angehört! Dies muss sich ändern! Es muss ein selbstverständliches Anliegen einer Demokratie sein, die verfasste Interessenvertretung der betroffenen Zivilgesellschaft an dem Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess zu beteiligen. Und zwar jeden der Akteure, da die konkreten Sichtweisen und Interessen von Schülern, Eltern und Lehrern durchaus unterschiedlich sein können.

Dies betrifft damit sowohl den Bund als auch die KMK.

Gerade hierin sehe ich die vornehmste Aufgabe der Zukunft des Bundeselternrates – auf Basis hoher Sachkunde gemeinsam bei länderübergreifenden Fragen aktiv zu werden und in den politischen Raum zu wirken.

Deshalb muss der Austausch der Landeselternvertretungen und die fachliche Qualifikation weiter gesichert werden. Gleichzeitig ist für Wahrnehmung und Einbeziehung durch die politischen Entscheider Sorge zu tragen.

Hierfür bedarf es neben persönlichem Engagements, Kompetenz und Information, unbedingt auch einer auskömmlichen und angemessenen strukturellen Ausstattung zur Geschäftsführung aber auch der Weiterbildung sowohl durch die Länder als auch durch den Bund. Denn für eine Mitwirkung auf Augenhöhe i. S. gleichlanger Spieße, bedarf das ausschließlich ehrenamtliche Mitwirkungsgremium der Unterstützung durch hauptamtliche Fachkräfte! Die Finanzierung der hierfür notwendigen Strukturen muss nachhaltig und auskömmlich gesichert sein. Das bisherige Aufreiben unter Berufung auf die föderalen Strukturen muss ein Ende haben. Dabei bin ich mir der bisher durch Bund und Länder zur Verfügung gestellten Mittel durchaus bewusst und erkenne diese ausdrücklich an. Sie sind jedoch nicht ausreichend und nicht planungssicher. Auch bedarf es einer steten Anpassung aufgrund des Aufgabenaufwuchses und der Kostenentwicklung.

Ich bin zuversichtlich, dass wir hier weitere Fortschritte erzielen werden, da ich weiß:
Eltern geben nicht auf! Wir tragen ganz individuell die Verantwortung für die Zukunft – unsere Kinder!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Rede anlässlich des Festaktes zum 70jährigen Bestehens des Bundeselternrats (BER) von Roul Rommeiß

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