Wie bekomme ich einen Freistellungsbescheid?
Um Zugang zu dem Freistellungsbescheid Ihres Kita- oder Schulfördervereins zu bekommen, empfehlen wir Ihnen direkt mit dem Vorsitz oder der Finanzleitung Ihres Fördervereins in Kontakt zu treten. Im Regelfall liegt der Freistellungsbescheid bereits analog und digital ab.
Wenn Sie ein neuer Verein sind können Sie Ihren Freistellungsbescheid direkt über Ihr Finanzamt beantragen. Dazu benötigen Sie eine Körperschaftssteuererklärung samt Überschussrechnung und Vermögensübersicht, welche Sie online über Elster einreichen.
Die Grundvoraussetzung für die Ausstellung des Freistellungsbescheids ist die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins. Das Finanzamt wird Ihnen anschließend einen vorläufigen Freistellungsbescheid ausstellen.