Wie bekomme ich einen Freistellungsbescheid?
Um Zugang zu dem Freistellungsbescheid deines Kita- oder Schulfördervereins zu bekommen, empfehlen wir dir direkt mit dem Vorsitz oder der Finanzleitung deines Kita- oder Schulfördervereins in Kontakt zu treten. Im Regelfall liegt der Freistellungsbescheid bereits analog und digital ab.
Wenn du ein neuer Verein bist, kannst du deinen Freistellungsbescheid direkt über dein Finanzamt beantragen. Dazu benötigst du eine Körperschaftssteuererklärung samt Überschussrechnung und Vermögensübersicht, welche du online über Elster einreichst.
Die Grundvoraussetzung für die Ausstellung des Freistellungsbescheids ist die Gemeinnützigkeit deines Vereins. Das Finanzamt wird dir anschließend einen vorläufigen Freistellungsbescheid ausstellen.