Die Zivilgesellschaft in Deutschland steht unter Beschuss. Anders kann man nicht nennen, was vor einem Jahr geschehen ist. Am 24. Februar 2025, einen Tag nach der Bundestagswahl, wurde im Bundestag eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ gestellt.
Die Zivilgesellschaft in Deutschland steht unter Beschuss. Anders kann man nicht nennen, was vor einem Jahr geschehen ist. Am 24. Februar 2025, einen Tag nach der Bundestagswahl, wurde im Bundestag eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ (www.dip.bundestag.de) gestellt.
551 Einzelfragen zu 17 zivilgesellschaftlichen Organisationen sollten klären, ob diese als Empfänger*innen staatlicher Fördermittel parteipolitisch tätig geworden seien, darunter NGOs wie Omas gegen Rechts, Campact, Greenpeace, CORRECTIV, Foodwatch und die Amadeu Antonio Stiftung. Einige dieser Organisationen hatten noch nie staatliche Gelder empfangen, die anderen sind strengen Kontrollen unterworfen. Was sie eint: Sie sind ungemütlich und stellen Fragen an das politische System.
Was formal wie ein parlamentarisches Kontrollinstrument wirkte, war politisch ein massiver Rundumschlag gegen die demokratische Zivilgesellschaft. Umweltorganisationen, Rechercheinitiativen, antifaschistische Netzwerke, Organisationen, die sich für Menschenrechte, Klimaschutz, Transparenz oder Aufklärung über Rechtsextremismus einsetzen, wurden unter Generalverdacht gestellt. Ein Jahr später ist klar: Die Vorwürfe waren haltlos, die Anfrage säte Misstrauen weit über die Bundespolitik hinaus. Doch der Angriff wirkt nach.
Die Antwort der Bundesregierung: Klarer als erwartet
Am 12. März 2025 veröffentlichte die Bundesregierung ihre Antwort. Bereits in der Vorbemerkung formulierte sie unmissverständlich:
„Der freiheitliche demokratische Verfassungsstaat lebt von zivilgesellschaftlichem Engagement […] Hierzu zählt auch die aktive und passive Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements.“
Zivilgesellschaftliches Engagement ist rechtlich abgesichert und demokratiepolitisch ausdrücklich erwünscht.
Die Bundesregierung stellte zudem klar:
- Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gilt auch vor Wahlen.
- Gemeinnützige Organisationen dürfen politisch aktiv sein.
- Es gibt keinerlei Anhaltspunkte für die Behauptung, NGOs bildeten eine „Schattenstruktur“.
Mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wurde bekräftigt: Gemeinnützige Organisationen unterliegen weder einem Neutralitäts- noch einem Mäßigungsgebot. Sie dürfen sich zu tagespolitischen Fragen äußern, selbst wenn diese nicht unmittelbar zu ihrem Satzungszweck gehören. Das bedeutet im Einzelnen:
- Ein Sportverein darf sich gegen Rassismus positionieren.
- Eine Umweltorganisation darf Klimapolitik kritisieren.
- Ein*e Bildungsakteur*in darf auf Missstände im Bildungssystem hinweisen.
Das ist kein Missbrauch von Gemeinnützigkeit. Das ist Demokratie. Auch, wenn es ungemütlich ist.
Warum Angriffe dieser Art gefährlich sind
Narrative von „Schattenstrukturen“ oder einem angeblichen „Deep State“ stammen aus dem rechtsautoritären Playbook. Sie folgen einem bekannten Muster: Zivilgesellschaftliche Akteur*innen werden delegitimiert, indem ihnen politische Parteilichkeit unterstellt wird. Dann werden sie eingeschüchtert, am Ende droht der Verlust von stattlichen Fördermitteln.
Die Kleine Anfrage war kein isolierter Vorgang. Auch auf Landes- und Kommunalebene wurden und werden Organisationen zunehmend mit Gemeinnützigkeitsprüfungen oder Fördermittelentzug konfrontiert. Die Botschaft ist deutlich: Gemeint sind nicht nur die 17 in der Kleinen Anfrage adressierten Organisationen. Gemeint sind wir alle, die sich für Demokratie und ein friedliches Für- und Miteinander einsetzen.
Mehr als eine halbe Million Menschen unterzeichneten die Petition „Angriff auf die Zivilgesellschaft verteidigen“. Rückenwind gab es auch aus der Wissenschaft: Über 2.300 Wissenschaftler*innen schlossen sich einer Stellungnahme an, in der betont wird, dass Gemeinnützigkeit nicht mit politischer Enthaltsamkeit einhergeht.
Warum das Bildungsengagement besonders betroffen ist
Für uns als Stiftung Bildung ist diese Debatte keine abstrakte. Bildungsengagement ist per Definition gesellschaftsgestaltend. Wer sich für Chancengerechtigkeit, Inklusion, Demokratiebildung oder Kinderrechte einsetzt, berührt politische Fragen.
Über 40.000 Kita- und Schulfördervereine, Schüler*innenvertretungen, Elterninitiativen und Jugendgremien gestalten Bildung tagtäglich aktiv mit. Sechs Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich bundesweit für Bildung, in dem sie
- Missstände sichtbar machen,
- Perspektiven von Kindern und Jugendlichen in politische Prozesse einbringen,
- bessere Rahmenbedingungen einfordern und
- ganz konkret und vor Ort für diese Verbesserung einstehen.
Das ist keine parteipolitische Einflussnahme. Das ist demokratische Mitwirkung von Zivilgesellschaft als Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft. Die Zivilgesellschaft trägt aktiv zu Aufklärung, Willensbildung und Konfliktaustragung bei. Sie zeigt, wie Zusammenhalt funktioniert und gelebte Demokratie aussieht. Gerade in Zeiten von Rechtsruck und gesellschaftlicher Spaltung ist das eine Notwendigkeit für eine resiliente Demokratie.
Gemeinnützig heißt nicht unpolitisch
Das Steuerrecht definiert Gemeinnützigkeit als Förderung der Allgemeinheit auf sittlichem Gebiet. Das heißt, Gemeinnützigkeit fördert eine demokratische, menschenrechtsbasierte Gesellschaft im Sinne des Grundgesetzes. Gemeinnützigkeit ist Ausdruck der verfassungsrechtlich garantierten Vielfalt gesellschaftlicher Mitwirkung. Wer sich für Bildungsgerechtigkeit, Klimaschutz und demokratische Werte einsetzt, erfüllt genau diesen Auftrag.
Demokratie braucht ihre Infrastruktur
Zivilgesellschaft ist keine „Schattenstruktur“. Sie ist Demokratie in Aktion. Ob Kita- oder Schulförderverein, Schüler*innen- oder Elternrat, Umweltinitiative oder Tierschutzgruppe, Katastrophenschutz oder Sportverein, Nachbarschafts- oder Obdachlosenhilfe, Demokratie- oder Vielfaltsförderprojekt – all das sind Ausdrucksformen eines vielfältigen zivilgesellschaftlichen Engagements.
Zivilgesellschaft finanziert sich zu rund 90 Prozent aus Spenden und Eigenmitteln. Mit wenig Mitteln wird enorme Wirkung erzielt, weil Menschen sich unentgeltlich einbringen. Doch stabile Strukturen, Qualifizierung und Vernetzung brauchen Verlässlichkeit. Engagement kostet Geld. Wer unsere Demokratie verteidigen will, muss ihre Infrastruktur schützen.
Dazu gehören
- eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, die Rechtssicherheit schafft,
- langfristige Förderstrukturen statt projektbezogener Kurzfristigkeit,
- die Entbürokratisierung der Zuwendungspraxis
- und politischer Rückhalt für zivilgesellschaftliches Engagement, d.h. Ehrenamt und Engagement in seiner gesamten Breite.
Unsere Position
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage war ein klares und wichtiges Signal. Sie entbindet uns nicht von der Verantwortung, wachsam zu bleiben. Wir sind überzeugt: Die Zivilgesellschaft ist die Lebensversicherung gegen Angriffe auf unsere Demokratie. Wir alle sind Zivilgesellschaft. Wir investieren Zeit, Energie und Verantwortung, weil uns ein gutes Für- und Miteinander und demokratische Werte wichtig sind. Demokratische Parteien stehen in der Verantwortung, ob sie zivilgesellschaftliches Engagement weiter stärkten oder diffamieren wollen.
Als Stiftung Bildung sagen wir klar:
- Wer Bildungsengagement angreift, schwächt demokratische Teilhabe.
- Wer Engagement diskreditiert, gefährdet gesellschaftlichen Zusammenhalt.
- Wer Demokratie verteidigen will, muss ihre Infrastruktur schützen.
Deshalb verteidigen wir Bildungsengagement – nicht aus Eigeninteresse, sondern aus demokratischer Überzeugung. Demokratie lebt nicht nur im Parlament. Sie lebt dort, wo Menschen Verantwortung übernehmen.
Siehe ebenfalls:
- Warum wir Bildungsengagement verteidigen müssen. Zivilgesellschaft unter Druck: https://www.stiftungbildung.org/warum-wir-bildungsengagement-verteidigen-muessen/
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