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Zustimmung zur Erhebung von Daten
Der sensible Umgang mit Ihren Daten ist uns wichtig. FĂŒr die Bearbeitung dieses Antrags erheben und speichern wir personenbezogene Daten. FĂŒr diese Erhebung und Speicherung benötigen wir Ihre Zustimmung.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz in der Stiftung Bildung können Sie hier einsehen.
Welche personenbezogenen Daten werden ĂŒber das Formular gesammelt?
Ăber das Formular werden Name, Anschrift, Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse gesammelt.
FĂŒr welchen Zweck werden diese Daten gesammelt?
Die Daten werden gesammelt, um die Antragsstellenden bei RĂŒckfragen sowie fĂŒr Zu- oder Absagen kontaktieren zu können, bzw. im spĂ€teren Verlauf die Kommunikation mit den ProjektdurchfĂŒhrenden sicherzustellen.
Wer kann die Daten einsehen?
Die Daten können vom Projektkoordinatorin Michelle Blea michelle.blea@stiftungbildung.org, ihren Stellvertretern Julian Droste julian.droste@stiftungbildung.org und Anne Fugger anne.fugger@stiftungbildung.org, sowie dem Vorstand der Stiftung Bildung eingesehen werden.
Werden die Daten abgespeichert? Wenn ja, wo und fĂŒr wie lange?
Die Daten werden bis zum Ende des Bewerbungs- und Entscheidungsprozesses in Microsoft SharePoint abgespeichert. Die personenbezogenen Daten nicht bewilligter Projekte werden daraufhin gelöscht. Die personenbezogenen Daten bewilligter Projekte werden fĂŒr die weitere Kommunikation im Projektverlauf genutzt und auch nach Abschluss des Projekts in unserer Kontaktdatenbank gespeichert, um eine Kommunikation fĂŒr weitere Kooperationen aufrecht erhalten zu können.
Werden die Daten mit Dritten geteilt? Wenn ja, wer sind sie?
Die Daten werden nicht mit Dritten geteilt.
In welchem Land werden die Daten verarbeitet?
Die Daten werden in Deutschland verarbeitet.
Welche SicherheitsmaĂnahmen werden unternommen, um die Daten zu sichern?
Der Datenfluss zwischen dem Browser des Nutzenden und dem Server ist via SSL (TLS) verschlĂŒsselt. Ăber die Sicherheitsmassnahmen in Microsoft SharePoint können Sie sich hier informieren: https://docs.microsoft.com/de-de/sharepoint/safeguarding-your-data. Unsere Kontaktdatenbank ist mit einem VPN verschlĂŒsselt.
Können betroffene Personen Einsicht in ihre Daten oder das Löschen ihrer Daten beantragen?
Ja, das können sie, indem sie sich per E-Mail an foerderanfrage@stiftungbildung.org, oder den Vorstand der Stiftung Bildung wenden.
Wie bekomme ich einen Freistellungsbescheid?
Um Zugang zu dem Freistellungsbescheid Ihres Kita- oder Schulfördervereins zu bekommen, empfehlen wir Ihnen direkt mit dem Vorsitz oder der Finanzleitung Ihres Fördervereins in Kontakt zu treten. Im Regelfall liegt der Freistellungsbescheid bereits analog und digital ab.
Wenn Sie ein neuer Verein sind können Sie Ihren Freistellungsbescheid direkt ĂŒber Ihr Finanzamt beantragen. Dazu benötigen Sie eine KörperschaftssteuererklĂ€rung samt Ăberschussrechnung und VermögensĂŒbersicht, welche Sie online ĂŒber Elster einreichen.
Die Grundvoraussetzung fĂŒr die Ausstellung des Freistellungsbescheids ist die GemeinnĂŒtzigkeit Ihres Vereins. Das Finanzamt wird Ihnen anschlieĂend einen vorlĂ€ufigen Freistellungsbescheid ausstellen.