Reichen 56 Handlungsempfehlungen für einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz im Netz?

Handlungsempfehlungen der Expert*innenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt"

Berlin, 18.06.2026

Neun Monate hat die Unabhängige Expert*innenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“, bestehend aus 18 Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis, getagt. Das Ergebnis: 56 Handlungsempfehlungen, die am 25.06.2026 an Bundesfamilienministerin Karin Prien übergeben und anschließend öffentlich vorgestellt wurden. Die vollständigen Handlungsempfehlungen mit ausführlichen Problem- und Zielbeschreibungen sollen bis Mitte Juli 2026 veröffentlicht werden. Der Abschlussbericht der Kommission – einschließlich der Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie der Beiträge aus den Fachanhörungen – folgt im September 2026.  

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Empfehlungen sich nicht auf Verbote beschränken, sondern sich an den drei zentralen Dimensionen der UN-Kinderrechtskonvention orientieren: Schutz, Befähigung und Teilhabe. Kinder und Jugendliche brauchen Schutz vor Risiken im digitalen Raum. Gleichzeitig haben sie ein Recht darauf, digitale Kompetenzen zu erwerben und die digitale Welt aktiv mitzugestalten. Diese Balance entspricht auch unserer eigenen Position. 

Gemeinsamkeiten mit unserer Stellungnahme zu einem Social-Media-Verbot 

Bereits in unserer Stellungnahme „Kinderrechte wahren, Medienkompetenz stärken, Teilhabe ermöglichen“ haben wir betont: Ein pauschales Social-Media-Verbot greift zu kurz. Stattdessen braucht es einen ganzheitlichen Ansatz, der Kinderrechte ernst nimmt und Schutz, Bildung und Beteiligung zusammendenkt. 

Genau diesen Dreiklang greifen auch die Handlungsempfehlungen der Kommission auf. 

Besonders begrüßen wir, 

  • dass digitale Plattformen und ihre Anbieter stärker in die Verantwortung genommen werden sollen, statt die Verantwortung allein auf Kinder, Jugendliche oder Erziehungsverantwortliche zu verlagern; 
  • dass der Digital Services Act (DSA) weiterentwickelt werden soll, um europaweit wirksamere Schutzstandards für Kinder und Jugendliche zu schaffen; 
  • dass Medienkompetenz als Bildungsaufgabe verstanden wird und junge Menschen befähigt werden sollen, digitale Räume sicher und selbstbestimmt zu nutzen; 
  • dass Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichrangig gedacht werden und nicht gegeneinander ausgespielt werden. 

Auch die Empfehlungen zum leichteren Zugang zu Hilfe halten wir für einen wichtigen Schritt. Vorgeschlagen wird eine bundesweite „Kinderjugendwache“ – eine niedrigschwellige Anlaufstelle, die Kinder und Jugendliche beispielsweise per Chat erreichen können, wenn sie Unterstützung benötigen. Gerade bei Cybermobbing, digitaler Gewalt oder anderen Belastungen kann schnelle und unkomplizierte Hilfe entscheidend sein.  

Beteiligung wichtiges Signal, aber noch nicht ausreichend 

Positiv hervorzuheben ist auch der Beteiligungsprozess der Kommission. Begleitend zur Arbeit fanden Beteiligungsworkshops mit Kindern und Jugendlichen in ganz Deutschland statt. Das ist ein wichtiges Signal. Junge Menschen sind Expert*innen ihrer eigenen Lebensrealität und müssen systematisch in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden. 

Die Perspektiven junger Menschen wurden gezielt erhoben, ausgewertet und sind erkennbar in die Ausrichtung der Empfehlungen eingeflossen, insbesondere in der starken Betonung von Teilhabe neben Schutz und Befähigung. 

Gleichzeitig zeigt der Prozess Verbesserungspotenzial. Aus unserer Sicht hätten demokratisch legitimierte Interessenvertretungen junger Menschen stärker eingebunden werden müssen. Dass die Bundesschüler*innenkonferenz (BSK) als bundesweite Vertretung der Schüler*innen erneut nicht beteiligt wurde, ist eine verpasste Chance. Für zukünftige Verfahren wünschen wir uns, dass Beteiligung nicht nur projektbezogen erfolgt, sondern dauerhaft auch über bestehende demokratische Vertretungsstrukturen organisiert wird. 

Wo wir weitergehende Akzente setzen 

Trotz vieler Übereinstimmung sehen wir auch Unterschiede in der Schwerpunktsetzung. 

Wir betonen noch stärker, dass Medienkompetenz eine Bildungsaufgabe entlang der gesamten Bildungsbiografie ist – von der Kita über Schule bis Ausbildung und Jugendhilfe. Dafür brauchen Bildungsorte ausreichend Zeit, qualifizierte Fachkräfte und verlässliche Ressourcen. 

Ebenso sehen wir Kinder und Jugendliche als zu schützende Zielgruppe UND als aktive Mitgestalter*innen der digitalen Transformation. Wer digitale Räume verantwortungsvoll nutzen soll, muss sie auch mitgestalten dürfen. 

Unser Fazit 

Die Handlungsempfehlungen der Expert*innenkommission setzen wichtige Impulse für einen modernen Kinder- und Jugendmedienschutz. Besonders die Orientierung an Schutz, Befähigung und Teilhabe, die stärkere Verantwortung der Plattformanbieter, europäische Lösungen über den Digital Services Act sowie niedrigschwellige Hilfsangebote weisen aus unserer Sicht in die richtige Richtung. 

Nun kommt es darauf an, dass aus Empfehlungen konkrete politische Maßnahmen werden – gemeinsam mit Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Bildungsakteur*innen und vor allem mit Kindern und Jugendlichen selbst. 

Guter Kinder- und Jugendmedienschutz gelingt nicht durch Verbote allein. Er gelingt dann, wenn junge Menschen geschützt, befähigt und ernsthaft beteiligt werden. 

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