Anlagerichtlinien

Anlagerichtlinien

für die Verwaltung des Vermögens der Stiftung Bildung

Stand: 13.12.2024

Gemäß ihrer Satzung ist das Vermögen der Stiftung Bildung in seinem Bestand möglichst ungeschmälert zu erhalten.

  • Mission Investing: Im Sinne des „mission investing“ und „impact investing“ soll das Vermögen – wenn möglich – im Sinne des Zwecks der Stiftung Bildung arbeiten und angelegt werden.
  • Wirtschaftlichkeit: Das Vermögen soll verantwortungsbewusst nach den Grundsätzen wirtschaftlicher Vorsicht angelegt werden – wertsteigernd und ertragreich sowie unter Berücksichtigung sozialer und ethischer Überlegungen.
  • Die Vermögensanlagen der Stiftung Bildung dürfen nicht mit dem Code of Conduct der Stiftung Bildung kollidieren.

Zur sachgemäßen Umsetzung dieser Regelungen wurden folgende Anlagerichtlinien erstellt und am 12.06.2021 vom Kuratorium verabschiedet. Die Anlagerichtlinien sind auf der Homepage der Stiftung Bildung aus Transparenzgründen veröffentlicht und können gern im Sinne des Wissenteilens als Grundlage zur Nachahmung verwendet werden.

Hinweis: Für Stiftungsfonds mit verbrauchbarem Vermögen bzw. verbrauchbare Zustiftungen innerhalb des Vermögens der Stiftung Bildung gelten die Vorgaben dieser Anlagerichtlinien entsprechend mit dem expliziten Hinweis, dass das Vermögen dem Wesen nach innerhalb der im Vertrag oder der Zustiftung fixierten Laufzeit verbraucht wird.

Gemäß ihrer Satzung ist das Vermögen der Stiftung Bildung in seinem Bestand möglichst ungeschmälert zu erhalten.

  • Mission Investing: Im Sinne des „mission investing“ und „impact investing“ soll das Vermögen – wenn möglich – im Sinne des Zwecks der Stiftung Bildung arbeiten und angelegt werden.
  • Wirtschaftlichkeit: Das Vermögen soll verantwortungsbewusst nach den Grundsätzen wirtschaftlicher Vorsicht angelegt werden – wertsteigernd und ertragreich sowie unter Berücksichtigung sozialer und ethischer Überlegungen.
  • Die Vermögensanlagen der Stiftung Bildung dürfen nicht mit dem Code of Conduct der Stiftung Bildung kollidieren.

Zur sachgemäßen Umsetzung dieser Regelungen wurden folgende Anlagerichtlinien erstellt und am 12.06.2021 vom Kuratorium verabschiedet. Die Anlagerichtlinien sind auf der Homepage der Stiftung Bildung aus Transparenzgründen veröffentlicht und können gern im Sinne des Wissenteilens als Grundlage zur Nachahmung verwendet werden.

Hinweis: Für Stiftungsfonds mit verbrauchbarem Vermögen bzw. verbrauchbare Zustiftungen innerhalb des Vermögens der Stiftung Bildung gelten die Vorgaben dieser Anlagerichtlinien entsprechend mit dem expliziten Hinweis, dass das Vermögen dem Wesen nach innerhalb der im Vertrag oder der Zustiftung fixierten Laufzeit verbraucht wird.

§ 1 Anlageziele

Maßgeblich für die Anlagerichtlinien sind die Grundsätze der Sicherheit, Rentabilität, Fungibilität und Liquidität. Oberstes Ziel der Vermögensverwaltung ist die nominale Erhaltung des Stiftungsvermögens. Gleichzeitig sollen unter Einhaltung eines angemessenen Verhältnisses von Risiko und Rendite Erträge zur Finanzierung des Stiftungszwecks erwirtschaftet werden. Die Stiftung Bildung legt großen Wert auf sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltige Anlageformen, bevorzugt diese und sucht aktiv nach diesen bzw. beeinflusst beauftragte Vermögensverwaltungen Anlagealternativen anzubieten, die Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen.

Für die Einhaltung ökologischer, wirtschaftsethischer und sozialer Aspekte sind die ESG-Kriterien eines unabhängigen Gremiums, Instituts oder Indizes heranzuziehen. Mögliche Quellen nach derzeitigem Stand sind z.B.:

  • oekom research AG (www.oekom.de)
  • Sustainalytics (www.sustainalytics.com)
  • Vigeo Eiris (www.vigeo-eiris.com)
  • MSCI ESG (www.msci.com)
  • Refinitiv ESG Data (www.refinitiv.com)
  • Fitch Ratings ESG Relevance Scores Data (www.fitchratings.com)
  • ISS ESG (www. Issgovernance.com)

§ 2 Anlageklassen, Gewichtung und Ratingvorgaben

Das Prinzip der Risikostreuung wird eingehalten. Um eine angemessene Risikostreuung zu erzeugen, darf zu keinem Zeitpunkt eine Einzelanlage mehr als 10% des gesamten Stiftungsvermögens ausmachen. Eine Ausnahme stellen Investmentfonds oder ETFs (Exchange Traded Funds) dar, da diese vom Grundsatz her eine Risikostreuung bieten. Hier dürfen jedoch maximal 50% des Stiftungsvermögens in einen einzelnen Fonds oder ETF investiert werden. Darüber hinaus gelten für Fonds keine weiteren Einschränkungen, außer den in §1 genannten inhaltlichen Vorgaben.

Kontoguthaben sowie Anlagen bei Kreditinstituten, die einer gesetzlichen oder institutionellen Sicherungseinrichtung angehören, dürfen ebenfalls mehr als 10% des Stiftungsvermögens ausmachen.

Im Aktiensegment geben wir uns folgende Vorgaben:

  • Max. 50% des Stiftungsvermögens dürfen in Aktien oder Aktien-Fonds/-ETFs angelegt werden.
  • Es soll ein Fokus auf europäische Aktien bestehen.
  • Ein Einsatz von Derivaten in Form von Stillhaltungsgeschäften ist grundsätzlich möglich.

Bezüglich des Rentensegments geben wir uns folgende Vorgaben:

  • Mindestens 50% des Stiftungsvermögens wird in Form von Anleihen, Renten-Fonds/-ETFs oder Liquidität gehalten.
  • Anleihen sollen grundsätzlich über ein Investment Grade-Rating verfügen (Bereich von AAA bis BBB-Ratings nach S&P/ Fitch bzw. von AAA bis BBB3 Ratings nach Moody‘s).
  • Bis zu 10% des Stiftungsvermögens können in Anleihen investiert werden, die kein Investment Grade-Rating aufweisen oder nicht geratet sind (Ausnahme stellen Anleihen der Bundesländer dar). Als schlechtestes Rating ist ein BB- nach S&P / Fitch bzw. ein BA3 nach Moody‘s zugelassen.

Ratings werden nach dem Second-Best-Ansatz berücksichtigt:

Liegen ausschließlich zwei Ratings vor, so ist das Rating mit der schlechteren Bewertung maßgeblich. Liegen drei Ratings vor, von denen mindestens zwei unterschiedlich sind, so ist von den beiden besten die niedrigere Bewertung maßgeblich.

Der Erwerb bzw. Verkauf von Immobilien, geschlossenen Fonds oder anderen nicht börsennotierten Beteiligungen ist nach einer eingehenden Prüfung sowie vorherigen einstimmigen Genehmigung durch den Vorstand grundsätzlich möglich, wenn eine gute Bonität sowie hohe Ausschüttungssicherheit festgestellt worden sind.

Um das Schwankungsrisiko des Stiftungsvermögens zu minimieren, geben wir uns hinsichtlich Währungen folgende Vorgabe:

Es erfolgen vorwiegend Anlagen in Euro, um Wertschwankungen aufgrund von Währungs-risiken gering zu halten. Umschichtungen des Stiftungsvermögens sind zulässig, sofern sie sich im Rahmen dieser Anlagerichtlinien bewegen. Die jeweiligen Transaktionskosten müssen dabei in angemessenem Verhältnis zum Ziel der Umschichtung stehen. Eine Fremdfinanzierung von Anlagemitteln ist unzulässig.

§ 3 Anlageentscheidung

Grundsätzlich ist der Vorstand der Stiftung Bildung für die Umsetzung der Anlagerichtlinien verantwortlich. Er kann hierzu auch den Bereich Finanzen beauftragen oder sich in unterschiedlicher Weise auch der entgeltlichen Unterstützung durch Dritte bedienen. Infrage kommt z.B.

  • die Beauftragung einer oder mehrerer Vermögensverwaltungen durch Banken, Sparkassen oder freie Vermögensverwaltungen, die im Rahmen und unter Beachtung der in dieser Anlagerichtlinie genannten Vorgaben eigenständige Anlageentscheidungen treffen und/oder
  • die Beauftragung einer Person oder Firma, die den Vorstand bei seinen Anlageentscheidungen und der Umsetzung und Einhaltung der Anlagerichtlinie unterstützt.

Bei einer Unterstützung durch Dritte ist zwingend ein Verwaltungsvertrag zu vereinbaren ist. Sämtliche im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung entstehenden Aufwendungen (z. B. Gebühren, Provisionen und Honorare) müssen im Vermögensverwaltungsvertrag eindeutig ausgewiesen werden.

Anlageentscheidungen und Beauftragungen von Dritten im Zusammenhang mit der Verwaltung des Finanzanlagevermögens erfolgen durch den Vorstand. Bei der Auswahl der Vermögensverwaltungen werden neben quantitativen Mehrwerten in den Kernaktivitäten der Vermögensverwaltung auch qualitative Mehrwerte, wie z.B. Fortbildungs- und Unterstützungsmöglichkeiten von Gremienmitgliedern, die Unterstützung beim Fundraising, der Positionierung der Stiftung Bildung und bei der Gewinnung von Stiftungskapital durch Netzwerkunterstützung berücksichtigt.

§ 4 Berichterstattung

  • Der Vorstand überprüft mindestens vierteljährlich die Wertentwicklung des Stiftungsvermögens.
  • Der Vorstand legt dem Kuratorium einmal jährlich einen Bericht über die Wertentwicklung des gesamten Stiftungsvermögens zur Kenntnis vor.
  • Der Abschluss von Vermögensverwaltungsverträgen mit Dritten setzt eine transparente, mindestens vierteljährliche Berichtslegung voraus. Eine Warnmitteilung an die Stiftung Bildung hat zu ergehen, sobald sich über das Stiftungsvermögen ein Verlust seit dem letzten übermittelten Stand des Vermögens von mehr als 5% einstellt.

§ 5 Überarbeitung der Anlagerichtlinien

Diese Anlagerichtlinien werden regelmäßig, mindestens jedoch alle 3 Jahre von uns überprüft und bei Bedarf angepasst.

Kontakt:

Stiftung Bildung
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
Tel.: 030 8096 2701
E-Mail: info@stiftungbildung.org

Spendenkonto:

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Anlagerichtlinien für die Verwaltung des Vermögens der Stiftung Bildung

Anlagerichtlinien für die Verwaltung des Vermögens der Stiftung Bildung (PDF-Datei)

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Katja Hintze, M.A. phil.
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Telefon: 030 809 627 01
E-Mail: katja.hintze@stiftungbildung.org

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